Ob durch Erhängen, Erschießen, Enthaupten oder Vergiften: Jahr für Jahr werden weltweit Tausende Menschen von staatlicher Seite aus hingerichtet. Besonders oft betrifft die Todesstrafe Menschen aus finanziell benachteiligten Verhältnissen oder aus marginalisierten Gruppen. ‚Die Todesstrafe sei als der schwerste Angriff auf die Menschenwürde zu sehen. Deshalb sei der Kampf gegen die Todessstrafe ein zentraler Schwerpunkt der Arbeit der Menschenrechtsorganisation Amnesty International. Alle Menschen, die Christentum und Humanismus als innere Werte für sich bezeichneten seien gefragt, Amnesty in diesem Kampf zu unterstützen, erklärte Manfred Kirsch, der zusammen mit einigen seiner Amnesty-Kollegen anlässlich des weltweiten Jahrestages eine kleine, aber dennoch auffällige Menschenkette in der Neuwieder City bildete – für eine Welt ohne Todesstrafe‘!
Die Todesstrafe ist eine Strafe, die demütigend, erniedrigend und ungerecht sein kann. Es gibt weltweit keine einzige Statistik, die belegt, dass die Anwendung der Todesstrafe, die Gesellschaft in ihrem Sicherheitsbedürfnis besser unterstütze als eine wirkungsvolle Justiz und eine konsequente Strafverfolgung bei schweren Verbrechen wie Raub, Mord, schwerer Körperverletzung und Vergewaltigung. „Die Todesstrafe widerspricht außerdem dem Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der das Recht auf Leben eines jeden Menschen definiere. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gilt daher als Grundlage für die Arbeit von Amnesty International als Menschenrechtsorganisation“, erklärt Theresia Knieke (Amnesty International Neuwied) und ist sich deshalb sicher: „Kein Mensch, was immer er auch getan hat, darf daher durch die Anwendung der Todesstrafe sterben, kein Staat hat das Recht auf die Durchführung von Hinrichtungen!“
Gruppensprecherin Susanne Kudies fügt hinzu: „Amnesty setzt sich in vielen Fällen, in denen Zweifel über die Schuldhaftigkeit der Angeklagten besteht, immer für eine Umwandlung der Todesstrafe in eine konventionelle Gefängnisstrafe ein, denn das Urteil ‚Todesstrafe‘ ist oft verbunden mit unfairen Gerichtsverfahren und unzureichender Beweislast, in Form von lückenhaften Indizienketten. Häufig haben die Angeklagten noch nicht einmal das Recht den eigenen Anwalt ausreichend zu konsultieren. In solchen Fällen hat der der juristische Grundsatz zu gelten: ‚In dubio pro reo!‘ – Im Zweifel für den Angeklagten!“. Amnesty-Kollegin Inge Rockenfeller fügt hinzu: „Seit 1973 ist die Abschaffung der Todesstrafe eines der wichtigsten Anliegen von Amnesty International. In 2/3 der Länder weltweit wurde die Todesstrafe abgeschafft. Aber in 52 Staaten und Gebieten wurde bis jetzt die Todesstrafe noch angewendet, darunter in verschiedenen Bundesstaaten der USA, wie in South Carolina“.In verschiedenen Ländern gibt es Hinrichtungsmoratorien, da seit ca. 10 Jahren keine Hinrichtung vollstreckt wurde, wie in Gambia und Kenia, aber sie besteht noch im Gesetz.